
Spenden
Ihre Spende hilft, damit ich künftig Ihre Interessen im Sächsischen Landtag vertreten kann.
Für Ihre Unterstützungsspende ist ein Konto eingerichtet beim
CDU-Kreisverband Landkreis Leipzig
VR-Bank Leipziger Land
BLZ: 860 654 48
Kto-Nr.: 221 35 08
Verwendungszweck: Kirmes LTW 35.2 (unbedingt angeben)
Wahlspenden unterliegen steuerlichen Vergünstigungen. Dazu eine Kurzinformation (siehe unten). Gern gibt darüber auch der CDU Kreisverband, Geschäftsführer Herr Horst Naumann, Auskunft über Telefon: 03433/230110.
Ich danke Ihnen aus ganzem Herzen für Ihr Vertrauen und für Ihre Unterstützung, damit Sachsen weiterhin ein starkes Land bleibt! Dafür will ich Verantwortung übernehmen.
Svend-Gunnar Kirmes
Kann ich eine Spende steuerlich geltend machen:
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- € / 3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden
Weitere 1.650,- € / 3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.


