Svend-Gunnar Kirmes - Ihr Kandidat für den Sächsischen Landtag - Wahlkreis 35/2 Muldental

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25.01.2012 Neues Standortegesetz ausgewogen und nachhaltig. Keine Verletzung von Grundrechten der Sorben in Sachsen


Neues Standortegesetz ausgewogen und nachhaltig. Keine Verletzung von Grundrechten der Sorben in Sachsen

(Dresden, 25. Januar 2012) Der sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz – SächsStOG)" verabschiedet. Dazu erklärt Svend-Gunnar Kirmes, CDU-Landtagsabgeordneter und Mitglied im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss:
„Das heute vom Landtag verabschiedete Standortegesetz ist insgesamt eine ausgewogene und nachhaltige Regelung für Sachsens zukünftige Verwaltungsstruktur. Mit dem neuen Gesetz reagieren wir rechtzeitig auf drei große Herausforderungen, die auf den Freistaat zukommen. 1. Weiter sinkende Einnahmen für Freistaat und Kommunen durch das Auslaufen des Solidarpaktes II und die deutliche Abschmelzung von EU-Fördermitteln. Allein bis 2020 gehen die Einnahmen um ein Viertel zurück. 2. Der demografische Wandel mit deutlich sinkenden Bevölkerungszahlen, insbesondere im ländlichen Raum und 3. Die sich ständig verbessernden Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürger und Verwaltung via Internet. Eine effektive Verteilung der Standorte macht die Behörden kostengünstiger, servicefreundlicher und sichert die Arbeit von Justiz und Verwaltung.“
„Dass die Neuordnung der Behördenstandorte nicht ohne Kritik über die Bühne geht, war angesichts dieser, bundesweit bisher einmaligen, Herausforderung vorauszusehen. Auch innerhalb der CDU-Fraktion gab es intensive Diskussionen zu diesem Thema. Dennoch wollen wir zum Wohle Sachsens nachhaltig handeln und nicht im Gewohnten verharren. Das ist manchmal unpopulär, aber genau das zeichnet sächsische Politik aus: Belastungen und Probleme werden nicht einfach auf unsere Nachkommen geschoben“, so Svend-Gunnar Kirmes.
Die Rechte der sorbischen Bevölkerungsgruppe sind durch die im Standortegesetz beschlossene Zusammenlegung der Landgerichte Görlitz und Bautzen nach Auffassung des Juristen und CDU-Abgeordneten Geert Mackenroth nicht verletzt. „Ein Gutachten des juristischen Dienstes des Sächsischen Landtages vom Dezember 2011 hat keinen Verstoß gegen Bundes- oder Landesrecht in diesem Zusammenhang ergeben. Auch wenn die Verwaltung für die beiden Gerichte in Görlitz konzentriert wird, bleibt der Standort in Bautzen erhalten. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich also nichts, auch für die Sorben nicht. So kann auch künftig in allen Gerichten in den sorbischen Heimatkreisen sorbisch und in hoher Qualität Recht gesprochen werden“, betonte Mackenroth.



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